Schenefeld
Samstag 31. Juli 2010
 
 
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Verpflichtung zur Gehwegreinigung für Grundstückseigentümer

In der jetzigen Jahreszeit kommt der regelmäßigen Laubbeseitigung eine besondere Bedeutung zu, da durch die Vermischung von gefallenem Herbstlaub mit Straßenschmutz und Feuchtigkeit eine erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr für alle Verkehrsteilnehmer besteht.

Die Stadt Schenefeld hat erhebliche Aufwendungen dadurch, dass die Kanalisation durch Sand, aber auch durch Laub und sonstige Verunreinigungen ständiger Wartung bedarf. Auch werden durch den nicht zulässigen Bewuchs der Geh- und Radwege wiederholt Reparaturarbeiten notwendig.

Die Stadt Schenefeld weist die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer deshalb auf die Bestimmungen der Ortssatzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze hin.

Nach der Ortssatzung wird ihnen auferlegt, die dem jeweiligen Grundstück vorgelagerten Gehwege, begehbaren Seitenstreifen, Radwege und Rinnsteine in regelmäßigen Abständen insbesondere von Sand, Laub und Verkrautungen zu befreien. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Herbiziden nicht gestattet ist.

Im Interesse der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer werden die Anlieger außerdem gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zu schneiden, dass ein behinderungsfreies Benutzen der Verkehrsflächen möglich ist. Teilweise ist es problematisch, wegen eines zu hohen Bewuchses Straßeneinmündungen einzusehen.




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