Am 01.01.2008 trat
in Schleswig-Holstein das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens" vom 21. November 2007 in Kraft. Das Rauchen ist demnach u. a. in
Behörden, Krankenhäusern, Heimen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen,
Sportstätten, Kultureinrichtungen und Gaststätten verboten.
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