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Donnerstag 08. Januar 2009
 
 
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Etwa 50.000 Menschen leben in Deutschland mithilfe der künstlichen Niere. Über 12.000 von ihnen stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation.

Jährlich erleiden mehr als 2.000 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche, das Endstadium schwerster Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen. Ihr Leben kann nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden, zumal es eine langfristige Ersatztherapie (wie die Behandlung mit der künstlichen Niere) nicht gibt. 

Mit einem Organspendeausweis können Sie einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen, ihr widersprechen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken und die Entscheidung auf Angehörige oder Personen Ihres Vertrauens übertragen. Ihre persönlichen Daten werden nicht registriert, sodass Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern können, indem Sie einen neuen Ausweis ausfüllen.

Die allgemeine Feststellung des Todes bei Stillstand von Atmung und Herzschlag kann von jedem Arzt vorgenommen werden. Die Diagnose des Hirntodes, als Voraussetzung für eine Organspende, ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Sie muss von zwei erfahrenen Intensivmedizinern nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentiert werden.

Tipp Nähere Informationen dazu geben die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Manche Menschen wollen ihren Körper oder Organe nach dem Tode der Ausbildung zukünftiger Ärzte, der ärztlichen Weiterbildung und der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen. Angehörige wissen meist über die letztwillige Verfügung des Verstorbenen zu einer Organ- oder Körperspende Bescheid. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Institut so früh wie möglich über die Formalitäten, die sich aus der Körper- oder Organspende Ihres Angehörigen ergeben. Die Überführung der Leiche und deren spätere Bestattung wird meist von dem entsprechenden Institut übernommen.

Achtung Derartige Vereinbarungen mit anatomischen Instituten können nicht durch Angehörige widerrufen werden!




 
 
 
 
 
 
 
 
 
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